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Ausbildung Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien

Ausbildung Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien

Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten bei Immobillienkäufen, -verkäufen und -verwertungen. Dazu übernehmen sie Fach- oder Führungsaufgaben in den unterschiedlichen betrieblichen Funktionsbereichen.

Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft arbeiten hauptsächlich in Wohnungsbauunternehmen und Immobiliengesellschaften, in Maklerbetrieben, Gebäudeverwaltungen, Liegenschaftsämtern und Immobilienabteilungen von Banken und Kreditinstituten. Darüber hinaus können sie auch in den Immobilienabteilungen von Versicherungen tätig sein.
 

Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien

Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft verkaufen, vermieten, verpachten und verwalten Häuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte und andere Immobilien. Sie übernehmen die reinen Handelsangelegenheiten, erstellen Wertgutachten und bahnen Verträge an. Zudem entwickeln sie Immobilienprojekte und Vermarktungskonzepte, realisieren und steuern diese, von der Standortanalyse über die Positionierung und Art der Verwertung bis zur Abrechnung. Darüber hinaus sorgen sie ggf. auch für die Ausgestaltung der notwendigen Finanzierungen. Sie koordinieren Teilaufgaben, kümmern sich um Kundenanfragen und Reklamationen oder betreuen Marketing- und Verkaufsmaßnahmen für die Verwertung des Objekts. Darüber hinaus bewerten sie den Erfolg des Projekts und entwerfen ggf. Alternativkonzepte oder Verbesserungsvorschläge. Neben fachlichen Aufgaben nehmen sie Management- und Führungsaufgaben in Immobilienunternehmen wahr, zum Beispiel in der Organisation, im Rechnungswesen, im Controlling, in der Personalwirtschaft oder im Marketing. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium Immobilienwirtschaft:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

  • an Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreife oder

  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus.

Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen für Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis.

Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET.