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Ausbildung Betriebsbraumeister/in |
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Ausbildung Betriebsbraumeister/in |
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Betriebsbraumeister/innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben v.a. in industriellen Brauereien. Dabei stellen sie insbesondere die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit sicher.
Sie arbeiten vor allem in Brauereien und Mälzereien. Auch bei Herstellern von Trauben- oder Fruchtweinen sind sie beschäftigt. Darüber hinaus sind sie in Betrieben tätig, die Obst- und Gemüsesäfte sowie andere nichtalkoholische Getränke erzeugen. |
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Berufsbild Betriebsbraumeister/in
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| Betriebsbraumeister/innen nehmen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben in allen Produktionsstufen der Bierherstellung wahr. Von der Rohstoffannahme bis zur Auslieferung des fertigen Produkts legen sie die Arbeitsabläufe fest und verteilen die Aufgaben an die einzelnen Fachkräfte. Sie leiten die Mitarbeiter/innen an, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. Zudem sind sie für den rationellen Einsatz der Betriebsmittel verantwortlich. Im Herstellungsprozess stellen sie die Grundzutaten zusammen, überwachen die Arbeitsabläufe im Sudhaus, steuern und kontrollieren den Gärprozess sowie Filtration und Abfüllung. Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich ist die Qualitätskontrolle. Betriebsbraumeister/innen prüfen die Rohstoffe, z. B. Braugetreide, Hopfen und Malz, ebenso wie das verkaufsfertige Produkt. Bei der Erstellung von Aufträgen übernehmen sie die kaufmännische und technische Kalkulation. Als Ansprechpartner für die Auftraggeber sorgen sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung ihrer Aufträge und deren Abrechnung. In der Regel sind sie außerdem für die Unterweisung von Auszubildenden verantwortlich. |
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Voraussetzungen für Betriebsbraumeister/in |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Betriebsbraumeisterprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Brauer/in und Mälzer/in und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Brauerei-Handwerk nachweisen. |
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