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Ausbildung Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Weiterbildung)

 

Berufsbild Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Weiterbildung)

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen beherrschen mehrere Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen unterschiedlicher Muttersprachen miteinander verständigen können. Sie übertragen aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Dolmetscher/innen übersetzen das gesprochene Wort, Übersetzer/innen das geschriebene. Beide brauchen bei ihrer Arbeit Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen in den Zusammenhang des Textes. Übersetzer/innen können während ihrer Arbeit Wörterbücher oder sonstige Nachschlagewerke verwenden, Dolmetscher/innen müssen während des Dolmetschens ohne diese Hilfsmittel auskommen, da sie das gesprochene Wort fast zeitgleich, also simultan, übersetzen. In schalldichten Kabinen empfangen sie die Redebeiträge per Kopfhörer und sprechen die Übersetzung ins Mikrofon. Die Konferenzteilnehmer hören die Übersetzung durch Kopfhörer. Eine Spielart des Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen. Hierbei übertragen Dolmetscher/innen Texte jeweils nur für eine Person und flüstern ihr die Übersetzung ins Ohr.

Dies ist häufig auf internationaler politischer Ebene der Fall. Beim Konsekutivdolmetschen schließlich übertragen Dolmetscher/innen ganze Sätze oder Abschnitte, wenn der Redner diese beendet hat. Übersetzer/innen haben vorwiegend mit technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Texten zu tun. Sie übertragen Betriebsanleitungen, medizinische Gutachten, Gerichtsurteile und Verträge, seltener auch literarische Werke oder Filmtexte. Dolmetscher/innen sind nicht nur bei internationalen Konferenzen, sondern beispielsweise auch bei Verhandlungen zwischen Geschäftspartnern, bei der Polizei und bei Gericht gefragt. Oft wird erwartet, dass Übersetzer/innen auch als Dolmetscher/innen arbeiten können.
 

Voraussetzungen für Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Weiterbildung)

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Übersetzer/zur Übersetzerin ist in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufstätigkeit. Zum Teil wird ein Abschluss als Fremdsprachenkorrespondent/in oder Europakaufmann/-kauffrau gefordert. Unter Umständen wird der Nachweis gehobener wirtschaftsbezogener und gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten verlangt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Dolmetscher/zur Dolmetscherin ist eine bestandene Weiterbildungsprüfung als Übersetzer/in in der als Dolmetscher/in angestrebten Fremdsprache. Die Prüfung darf in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.