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Ausbildung Florist/in (staatl. geprüft) |
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Berufsbild Florist/in (staatl. geprüft)
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| Floristen und Floristinnen (staatlich geprüft) übernehmen die Planung und Organisation von Arbeitsabläufen in Blumenfachgeschäften und Gartencentern, aber auch in Gärtnereien und Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Floristik. Sie beraten ihre Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Blumen, Gestecken, Arrangements, Kränzen und kunsthandwerklichen Artikeln. Zu verschiedensten Anlässen entwerfen und planen sie Dekorationen oder Raumschmuck, wobei sie von Hand Skizzen anfertigen und mithilfe spezieller Software am Computer Zeichnungen und Berechnungen, z. B. zum Materialbedarf und zu den anfallenden Kosten, erstellen. Sie fertigen blumenbinderische Werkstücke aus verschiedensten floralen und nichtfloralen Materialien oder überwachen deren Anfertigung. Darüber hinaus gestalten sie Innen- und Außenräume mit Pflanzen und floristischen Werkstücken. Bei ihrer Arbeit beachten sie künstlerisch-gestalterische Elemente und die Eigenarten der verwendeten Pflanzen ebenso wie betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, beispielsweise im Rahmen der kaufmännischen Disposition sowie der Betriebsführung und -organisation. |
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Voraussetzungen für Florist/in (staatl. geprüft) |
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| Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Weiterbildung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt, z.B. als Florist/in (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Die schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland verschieden, in Bayern beispielsweise wird der Hauptschulabschluss benötigt. |
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