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Ausbildung Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
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Ausbildung Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr |
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Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die nachfolgenden Informationen stellen einen möglicherweise überholten Sachstand dar. Sie werden nicht mehr aktualisiert.
Berufskraftfahrer/innen der Fachrichtung Personenverkehr befördern Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen.
Nachfolgeberuf
Die Ausbildungsordnung trat am 1. August 1974 in Kraft und am 1. August 2001 außer Kraft. Im Zuge dieser Neuordnung wurde die Fachrichtung Personenverkehr aufgehoben. Der Nachfolgeberuf Berufskraftfahrer/in ist nicht mehr nach Fachrichtungen gegliedert.
• Berufskraftfahrer/in
Berufskraftfahrer/innen - Fachrichtung Personenverkehr arbeiten in Transportunternehmen des Personenverkehrs, zum Beispiel in Reiseverkehrsunternehmen, Taxibetrieben und Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs vorwiegend im Fahrzeug. Ihr Arbeitsplatz kann auch in Fahrzeughallen und Werkstätten sowie im Freien sein. |
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Voraussetzungen für Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr |
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In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem 2001 aufgehobenen Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in der Fachrichtung Personenverkehr oder in dem Nachfolgeberuf Berufskraftfahrer/in gefordert.
Zugangsberufe:
• Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr
• Berufskraftfahrer/in |
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