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Ausbildung Hafenschiffer/in |
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Berufsbild Hafenschiffer/in
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| Sie führen Wasserfahrzeuge in See- und Binnenhäfen, machen sie fest und verholen sie. Im Gütertransport schleppen sie mit ihren Booten Schuten, Leichter und andere schwimmende Geräte. Sie stellen die Schleppverbände zusammen und überwachen den Schleppvorgang. Auch beim Laden und Löschen wirken sie mit. Sie prüfen Trockengüter und Container anhand der Begleitpapiere. Mithilfe von Gabelstaplern, (Brücken-)Kränen und anderen Hebezeugen transportieren sie die Ladung von Bord auf Güterwaggons, LKWs oder in Zwischenlager. Das Reinigen und Warten der Wasserfahrzeuge gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Dabei entsorgen sie z. B. Abfallstoffe, pflegen das Tauwerk, halten die Motoren und andere technische Einrichtungen instand und entrosten den Bootskörper. Im Fähr- und Touristikverkehr kassieren sie das Fahrgeld, sorgen für die Sicherheit der Fahrgäste und erteilen Auskünfte. |
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Voraussetzungen für Hafenschiffer/in |
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Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Hafenschiffer/innen mit Hochschulreife ein. Etwa ein Drittel der Ausbildungsanfänger/innen hatte eine Berufsfachschule besucht. |
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