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Ausbildung Bilanzbuchhalter/in

Ausbildung Bilanzbuchhalter/in

Bilanzbuchhalter/innen üben steuernde und kontrollierende Tätigkeiten im Finanz- und Rechnungswesen aus. Sie erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Arbeitsplätze finden sie in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftszweige: Bilanzbuchhalter/innen arbeiten in Industrie, Handels- und größeren Handwerksbetrieben, im Dienstleistungsbereich oder bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen.
 

Berufsbild Bilanzbuchhalter/in

In der Geschäftsbuchhaltung und bei der Bilanzierung verantworten Bilanzbuchhalter/innen den organisatorischen Rahmen und den Arbeitsablauf. Auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen beraten und unterstützen sie verschiedene Fachabteilungen bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Sie übernehmen schwierige Kontierungsfälle, bilanzieren und erstellen Abschlüsse für die Rechnungsperioden. Im Finanzwesen sichern sie die Liquidität durch kurzfristige Finanzplanungen. Sie klären steuerliche Fragen ab und erstellen daraufhin Steuererklärungen. Zusätzlich überwachen sie die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, um die Liquidität des Unternehmens zu garantieren, wickeln den Zahlungsverkehr ab und bearbeiten Vorgänge im Mahnwesen oder Inkassobereich. Bei der Durchführung der Kostenrechnung kalkulieren Bilanzbuchhalter/innen Kostenarten und -stellen und führen Kostenträgerrechnungen durch. Darüber hinaus gleichen sie die Daten aus den Planungsvorgaben mit der Kostenentwicklung und dem Leistungsangebot des Unternehmens ab.
 

Voraussetzungen für Bilanzbuchhalter/in

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Bilanzbuchhalter/zur Bilanzbuchhalterin ist
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder

  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis