|
|
|
|
|
zurück
|
| |
Ausbildung Datenverarbeitungsfachmann/-frau |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
|
| |
Voraussetzungen für Datenverarbeitungsfachmann/-frau |
|
Der Zugang zur Tätigkeit als Datenverarbeitungsfachmann/frau ist nicht geregelt.
Üblicherweise wird eine Berufsausbildung, eine Weiterbildung oder ein Studium im Bereich der Datenverarbeitung beziehungsweise Informationstechnik gefordert.
Beschäftigten mit Berufs- und Studienabschlüssen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich ist der Zugang zur Tätigkeit unter Umständen ebenfalls möglich. |
|
|