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Ausbildung Fahrlehrer/in - Berufskraftfahrer/in (Personenverkehr) |
Berufsbild veraltet. Daten nur noch zu Informationszwecken online |
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Ausbildung Fahrlehrer/in - Berufskraftfahrer/in (Personenverkehr) |
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Fahrlehrer/innen für Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr vermitteln Kenntnisse über die Rechtsvorschriften über den Betrieb von Kraftomnibussen, über das Verhalten gegenüber Fahrgästen, zum Beispiel nach Unfällen, oder über den Abschluss von Beförderungsverträgen. Aber auch Grundlagen wie die Kenntnisse des Fahrverhaltens der Fahrzeuge sowie die Verkehrsbeobachtung gehören zu den Gebieten, die Fahrlehrer/innen vermitteln. |
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Voraussetzungen für Fahrlehrer/in - Berufskraftfahrer/in (Personenverkehr) |
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Um als Fahrlehrer/in für Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr arbeiten zu können, ist eine Ausbildung als Fahrlehrer/in erforderlich.
Zum Teil wird ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Neben der Fahrlehrererlaubnis für unterschiedliche Bus-Führerscheinklassen werden häufig ein Fahrpraxis-Nachweis für die letzten Jahre sowie Praxis im theoretischen und praktischen Fahrunterricht erwartet. Darüber hinaus sollten Fahrlehrer/innen für Berufskraftfahrer/innen pädagogische Fähigkeiten mitbringen, freundlich im Umgang mit den Fahrschülern sein und in Stresssituationen verantwortungsbewusst reagieren.
Mögliche Zugangsberufe:
• Fahrlehrer/in
• Fahrlehrer/in - Klasse 2 (alt) |
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