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Ausbildung Medienpädagoge/-pädagogin |
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Ausbildung Medienpädagoge/-pädagogin |
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Medienpädagogen und -pädagoginnen beschäftigen sich mit Hilfsmitteln, die Kommunikation und Kommunikationsformen ermöglichen, verändern, unterstützen oder verbessern.
Sie arbeiten in erster Linie im Kulturbereich der öffentlichen Verwaltung und in der medienpädagogischen Forschung. Ebenso sind sie z.B. an Hochschulen, Gymnasien, Realschulen oder in Kindergärten beschäftigt. Auch bei Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Werbeagenturen oder in der Softwareberatung können sie tätig sein. |
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Berufsbild Medienpädagoge/-pädagogin
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| Medienpädagogen und -pädagoginnen konzipieren und organisieren medienpädagogische Aktivitäten. Sie entwickeln didaktische Konzepte und entsprechende Projekte für verschiedene Zielgruppen und Einsatzgebiete wie Schulen, Kindergärten oder Aus- und Weiterbildungsinstitute. In Kursen und Seminaren vermitteln sie beispielsweise Lehrern und Lehrerinnen sowie Eltern den Umgang mit modernen Medien wie dem Internet, oder sie drehen z. B. mit Kindern eines Jugendzentrums einen Film. Für Marktforschungsinstitute oder Rundfunkanstalten analysieren sie etwa das allgemeine Medienverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen oder die Wirkung von Werbespots. Daneben können sie auch in der Medienkontrolle oder in der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen der Medienbranche tätig sein. Nach einem Master- oder Diplom- bzw. Magisterstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Medienpädagoge/-pädagogin |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Medienpädagogik:
- an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus.
Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen für Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis.
Erweiterungsstudiengänge setzen meist die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder Realschulen voraus, Aufbau- bzw. Zusatzstudiengänge alternativ auch einen berufsqualifizierenden Abschluss mit Fachprüfung in Pädagogik und eine mindestens einjährige hauptberufliche Praxiserfahrung in einem pädagogischen oder medienbezogenen Arbeitsfeld oder einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem medienbezogenen Studiengang und eine mindestens einjährige hauptberufliche Praxiserfahrung in einem pädagogischen oder medienbezogenen Arbeitsfeld.
Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. |
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